Die Praxis
Verschwiegenheit
Als Psychotherapeut unterliege ich einer gesetzlich verankerten und uneingeschränkten Verschwiegenheitspflicht (§15 Psychotherapiegesetz) über alle anvertrauten Geheimnisse. Diese gilt auch nach Abschluss der Psychotherapie.
Die Verschwiegenheitspflicht kann nur auf ausdrücklichen Wunsch des/der Klienten/in aufgehoben werden.
Bei akuter Selbst- und/oder Fremdgefährdung bzw. wenn ein unmittelbar drohender Schaden für die betroffene oder andere Personen verhindert werden soll, kann die Verschwiegenheit ebenfalls entfallen.
Honorar
Einzeltherapie á 50 Minuten beläuft sich auf € 90,00.
Teilrefundierung
Eine Teilrefundierung der Honorarkosten kann bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Gerne unterstütze ich Sie dabei.
ÖGK: 28 Euro
BVAEB: 40 Euro
SVS: 40 Euro
Absageregelung
Absagen oder Terminverschiebungen sind bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich, danach wird der volle Betrag für die anberaumte Sitzung verrechnet.